Einzugsermächtigung

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im September durch Bankeinzug erhoben. Die entsprechende SEPA-Benachrichtigung erhalten alle Mitglieder rechtzeitig.

Das Einverständnis zum Bankeinzug wird mit der Absendung des Formulars vom Antragsteller erteilt, außer der Anmeldende spricht sich ausdrücklich gegen seine damit erteilte Einzugsermächtigung aus. Eine Mitgliedschaft ohne Möglichkeit der Abbuchung muss im Einzelfall durch den Vorstand genehmigt werden.

DHV Versicherungen

Eigene Versicherungen (GS-Haftpflicht, Unfall, etc.) sind von euch weiterhin selbst und direkt mit dem DHV abzuschließen, zu führen, zu bezahlen oder aufzuheben.

Informationen zur Mitgliedschaft

Bodenlos Mitgliedschaft - Zeitpunkt

bodenlosBasic-Mitgliedschaften sind unabhängig vom Eintrittstermin ganzjährig.

bodenlosPlus-Mitgliedschaften berechnen sich aus dem bodenlosBasic-Beitrag plus dem anteiligen DHV-Beitrag.

Anmeldungen können zu jedem Zeitpunkt erfolgen, der Mitgliedsbeitrag vom DHV wird quartalsweise berechnet. Stichtag ist rückwirkend der jeweils vorangegangene Quartalsbeginn d.h. 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. eines Jahres. Beispiel: Bei Anmeldung zum 23.05. eines Jahres erfolgt die Beitragsberechnung ab 01. April, das heißt für drei Quartale.

Informationen zur DHV-Mitgliedschaft

DHV-Mitgliedschaft über bodenlos

Ihr seid über bodenlos e. V. beim DHV Vollmitglied, nachdem eure Anmeldung bodenlosPlus beim bodenlos e.V. verarbeitet wurde.

Hier findet ihr alle Infos zu eurer DHV- Mitgliedschaft.
Die bodenlosPlus-Mitgliedschaft ist günstiger als die Direktmitgliedschaft beim DHV.
Euer DHV-Beitrag wird dann künftig von bodenlos e.V. an den DHV automatisch überwiesen.

DHV-Mitgliedschaft Wechsel zu bodenlos

Wer vorher schon ein DHV-Mitglied war und bei uns als bodenlosPlus-Mitglied eintritt, den melden wir beim DHV automatisch um.
Der DHV erstattet den von Euch im Voraus geleisteten DHV-Beitrag anteilig für die Quartale des laufenden Jahres ab Anmeldung über uns zurück. Bodenlos bucht dann bei Euch den anteiligen bodenlos-Vereinsbeitrag ab, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt (siehe auch Einzugsermächtigung).

Die Ummeldung der DHV-Mitgliedschaft von anderen Vereinen übernimmt bodenlos nicht. D. h. wer vorher schon in einem anderen Verein Mitglied war und nun den DHV-Beitrag als bodenlosPlus-Mitglied über uns leisten möchte, sollte dies auch seinem alten Verein kommunizieren.

Mitgliedsantrag bodenlos e.V.

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