| Art der Mitgliedschaft | Mitgliedsbeitrag bis 2010 |
Mitgliedsbeitrag ab 2011 |
| bodenlosBasic (ohne DHV) |
20 € | 17 € |
| bodenlosPlus (incl. DHV) |
63 € | 60 € |
| bodenlosPlus ermäßigt |
43 € | 40 |
Für Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag als bodenlosPlus-Mitglied ermäßigt 40EUR.
Der Tarif bodenlosPlus enthält gleichzeitig auch die DHV-Mitgliedschaft, ist sonst mit dem Tarif bodenlosBasic identisch.
Die Höhe des Beitrages kann satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung angepasst werden.
Einzugsermächtigung
Seit 2012 erfolgt die Erhebung des Mitgliedsbeitrags und Bezahlung Anfang September, gültig für das folgende Kalenderjahr. Hintergrund ist, der DHV bestätigt Jahresmitgliedschaften bereits zum November des laufenden Jahres.
Leider gibt es immer wieder Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilten oder ihren Beitrag - trotz schriftlicher "Bitte" - nicht rechtzeitig auf das Vereinskonto einzahlen. Du gehörst sicher nicht zu denen ...
DHV-Mitgliedschaft über bodenlos
Ihr seid über bodenlos e V. beim DHV Vollmitglied, nachdem Euere Anmeldung "bodenlosPlus" beim bodenlos e.V. verarbeitet wurde.
Wie oben zu sehen, ist die bodenlosPlus-Mitgliedschaft günstiger als die Direktmitgliedschaft beim DHV. Der DHV fördert die unter seinem Dach organisierten Vereine. Der Verein bodenlos darf an den DHV einen ermäßigten Beitrag für seine Mitglieder abführen.
Die im bodenlosPlus-Beitrag enthaltene DHV-Mitgliedschaft ist identisch mit einer Einzelmitgliedschaft im DHV, beinhaltet für Euch also die gleichen Pflichten, Rechte und Leistungen. Lediglich Euer DHV-Beitrag wird dann künftig von bodenlos e.V. an den DHV überwiesen.
DHV-Mitgliedschaft direkt
Wer vorher schon im DHV Mitglied war und bei uns als bodenlosPlus-Mitglied eintritt, den meldet bodenlos beim DHV um. Der DHV erstattet den von Euch im Voraus geleisteten Beitrag anteilig, für die ab Anmeldung über uns bezahlten Quartale des laufenden Jahres zurück. Bodenlos bucht dann bei Euch den anteiligen bodenlos-Vereinsbeitrag ab, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt (siehe auch Einzugsermächtigung).
Die Ummeldung von anderen Vereinen übernimmt bodenlos nicht. D. h. wer vorher schon in einem anderen Verein Mitglied war und nun den DHV-Beitrag als bodenlosPlus-Mitglied über uns leisten möchte, sollte dies auch seinem alten Verein kommunizieren.
DHV-Versicherungen
Eigene Versicherungen (GS-Haftpflicht, Unfall, etc.) sind von euch weiterhin selbst und direkt an den DHV zu bezahlen.
Bodenlos Mitgliedschaft - Anmeldung
Anmeldungen können zu jedem Zeitpunkt erfolgen, der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise berechnet.
Der Beitrag wird dann anteilig für die Anzahl der noch verbleibenden Quartale des Jahres berechnet. Stichtag ist rückwirkend der jeweils vorangegangene Quartalsbeginn d.h. 1.Jan., 1.Apr., 1.Jul.,1.Okt. eines Jahres.
Alternativ ist es möglich bei der Anmeldung bei "Ergänzungen" Euren Wunsch-Eintritts-Termin anzugeben. Jedoch erst mit diesem Wunsch-Eintrittstermin beginnt die Mitgliedschaft bei bodenlos und beim DHV (sofern vorher dort keine vorlag).
Beispiel: Bei Anmeldung zum 23.5. eines Jahres erfolgt die Beitragsberechnung ab 1.Apr., das heißt für drei Quartale. Der Beitrag für dieses Jahr beträgt dann Dreiviertel des Mitgliedsbeitrags der bei bodenlos gewünschten Mitgliedschaft. Achtung: Bei unterjähriger Mitgliedschaft gilt Beschriebenes, erst ab Zahlungseingang.
Bodenlos Mitgliedschaft - Kündigung
Eine Kündigung ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss bis zum 30.September des laufenden Jahres für das Folgejahr, vorzugsweise bei der bodenlos-Geschäftsstelle, eingegangen sein. Ein formloses Schreiben (Mail) mit Angabe von Name, Vorname, Geburtstdatum und gewünschtem Austrittstermin (ganzjährig) genügt. Ohne eine Bestätigung ist diese Kündigung unwirksam.